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Zulassung, Immatrikulation und Beratung

Titelbild

Antrag auf Beurlaubung

Letzte Frist zur Einreichung von Beurlaubungsgesuchen
für das Herbstsemester 31. August
für das Frühjahrssemester        31. Januar       

Beurlaubte Studierende sind nicht unfallversichert.


Für Doktorierende ist eine Beurlaubung nicht vorgesehen. Sie können sich aber von der Immatrikulationspflicht dispensieren lassen, sofern weder materielle noch personelle Leistungen der Universität Bern in Anspruch genommen werden.

Universität Bern | Zulassung, Immatrikulation und Beratung | Hochschulstrasse 4 | 3012 Bern | Schweiz | Tel. +41 (0)31 631 39 11 | Fax +41 (0)31 631 80 08
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