Zulassung, Immatrikulation und Beratung |

EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen kein Visum. Melden Sie sich nach Ihrer Wohnsitznahme in der Schweiz innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnerdienste, Einwohnerkontrolle) Ihres Wohnortes an und beantragen Sie die Aufenthaltsbewilligung.
Falls Sie Wohnsitz in der Stadt Bern nehmen werden, wenden Sie sich an folgende Adresse:
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei
Predigergasse 5
3000 Bern 7
Schweiz
E-Mail
Call Center: +41 (0)31 321 53 00
Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:
Übrige ausländische Studierende setzen sich mit der örtlich zuständigen Schweizer Auslandsvertretung in Verbindung und beantragen dort ein Visum. Wird dem Begehren durch die zuständige Migrations- oder Fremdenpolizeibehörde entsprochen, sind die Voraussetzungen für die Einreise und den studienbedingten Aufenthalt erfüllt.
Studierende ausserhalb der EU/EFTA, die nicht visumpflichtig sind, informieren sich bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten.
Ein Touristenvisum berechtigt nicht zur Aufnahme eines Studiums in der Schweiz!
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 2 bis 3 Monaten, falls Sie ein Visum für die Einreise in die Schweiz benötigen.