Zulassung, Immatrikulation und Beratung |

Weiterstudieren im nächsten Semester?
Ihr Semesterkontrollblatt für das nächste Studiensemester steht Ihnen für das
| Herbstsemester | ab Mitte Mai bis 31. August |
|---|---|
| Frühjahrssemester | ab Mitte Dezember bis 31. Januar |
zur Prüfung und allenfalls Korrektur zur Verfügung.
Sie wollen auch im kommenden Semester Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen. Dazu müssen Sie immatrikuliert sein. Mit dem elektronischen Semesterkontrollblatt müssen Sie Ihre Einschreibung für das nächste Semester erneuern und gleichzeitig Ihre Daten kontrollieren und korrigieren.
Wenn Sie kurz vor dem Studienabschluss stehen und unsicher sind, ob Sie sich für das nächste Semester noch immatrikulieren müssen, kontaktieren Sie auf jeden Fall die zuständige Fakultät um zu erfahren, bis wann Sie sich spätestens für den Abschluss anmelden müssen.
Abschluss des Studiums, Studienunterbruch oder Studienabbruch?
Verwenden Sie dazu ebenfalls das elektronische Semesterkontrollblatt.
Informationen zu folgenden Themen
- Immatrikulation
- Beurlaubung
- Umschreibung in einen Masterstudiengang
- Doktorat
- Exmatrikulation
- Online-Hilfen
- Frist für die Bearbeitung bzw. Einsendung
des Semesterkontrollblatts
- Rechtliche Grundlagen