Zulassung, Immatrikulation und Beratung |

Gesuch um Studienverlängerungssemester
Alle an der Universität Bern immatrikulierten regulären Studierenden auf Bachelor- und Masterstufe sind berechtigt, ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einzureichen.
Wenn Sie ein Gesuch einreichen wollen, sind Sie verpflichtet, die Studienfachberatung mindestens einmal zu konsultieren, um mit ihr voraussehbare Studienverlängerungen zu besprechen.
Richten Sie Gesuche um Studienzeitverlängerung an das Dekanat derjenigen Fakultät, wo Sie den Major belegen.